KONTROLLPERIODEN


Wann ist eine Kontrolle notwendig?

Sämtliche elektrischen Installationen einer Liegenschaft, sei es im Haus, in der Wohnung, in gewerblich genutzten Räumen oder auch im Freien, unterstehen einer gesetzlichen Kontrollpflicht. Wohnraum muss dabei alle 20 Jahre einer Kontrolle unterzogen werden. Für alle übrigen Räumlichkeiten sieht der Gesetzgeber je nach Gefahrenpotenzial Perioden von 10, 5 oder sogar nur 1 Jahr vor.

Der Beleg für die erfolgreiche Kontrolle ist der Sicherheitsnachweis (SiNa) des Kontrolleurs. Dieser SiNa ist vom Eigentümer/in aufzubewahren und jeweils eine Kopie der ELEKTRA-Genossenschaft Künten zuzustellen.

Bei einer Handänderung, d.h. einem Liegenschaftsverkauf, muss ein Sicherheitsnachweis vorliegen, welcher nicht älter als fünf Jahre sein darf.

Als Eigentümer/in einer Liegenschaft sind Sie verantwortlich für die Sicherheit, den Unterhalt und die periodische Kontrolle der elektrischen Installationen. Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, kann für Schäden zur Verantwortung gezogen werden, und Versicherungen dürfen ihre Leistungen aufgrund Selbstverschulden kürzen.

Kontrollperioden 1 J 5 J 10 J 20 J
Photovoltaik Wohnungsbauten       X
Wohnungsbauten       X
Büros, Banken, Versicherungen     X  
Kirchen, Zivilschutzbauten     X  
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Photovoltaik Gewerbe     X  
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